Schlagwort: §140a

November 23, 2020

Abrechnungszentrum

für Ärzte und sonstige Leistungserbringer Als Datenannahmestelle und Abrechnungszentrum übernehmen wir die komplette Abrechnung Ihrer Dienstleistung gegenüber den Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt unabhängig von Ihrer Praxissoftware. Die notwendigen Informationen zu Ihrer Abrechnung geben Sie einfach auf unserer Website in einem geschützten Bereich ein und wir verarbeiten die Daten nach den vom Gesetzgeber geforderten Standards und übertragen sie an die Krankenkassen. Durch Prüfroutinen, die wir für […]